Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Geltungsbereich
A01. Geltungsbereich:
(a) 
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen Miller Werbeagentur, Inhaber Peter Miller (weiterhin Peter Miller genannt) und Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind (weiterhin Kunden genannt). Als ver­tragliche Leistungen von Peter Miller kommen insbesondere in Betracht: Grafikdesign, Webdesign, 3D-Modellierung und Visualisierung, Animation, Artwork, Post Production, Programmierung und SEO-Optimierung.
(b) Für sämtliche Leistungen gelten die nachfolgenden allge­meinen Bestimmungen, ergänzend je nach Vertragsgegenstand die besonderen Bestimmungen. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen ent­halten. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn Peter Miller in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Kun­den vorbehaltlos ausführt.
(c) Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn Peter Miller ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(d) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragspart­nern haben vor diesen Vertragsbedingungen Vorrang. Sie sind schriftlich abzuschließen.


B. Allgemeine Bestimmungen für alle Ver­tragsleistungen
B01. Angebote & Preise:
(a) Die Angebote des Auftragnehmers sind stets unverbindlich und freibleibend und haben, wenn nicht ausdrücklich etwas an­deres im Angebot bestimmt wird, eine Gültigkeit von 4 Wochen. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung des Auf­tragnehmers zustande. Mündliche Vereinbarungen werden nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung wirksam.
(b) Peter Miller haftet nicht für die Preisänderungen von Dritt­lieferanten.

B02.Vertragsabschluss & Vertragsinhalt:
(a) Der Vertrag kommt zustande mit Eingang eines vom Kun­den unterschriebenen Auftrages auf der Basis der jeweils am Tage des Auftragseingangs gültigen Preisliste und der binnen zwei Wochen dem Kunden zugestellten und von Peter Miller un­terschriebenen Auftragsbestätigung oder
(b) mit Eingang des vom Kunden unterschriebenen Angebotes und der binnen 2 Wochen dem Kunden zugestellten und von Peter Miller unterschriebenen Auftragsbestätigung.
(c) Verträge können in zwei Stufen gegliedert sein. Die erste beinhaltet den Werkvertrag oder bzw. den „Entwurf“, hierbei geht es um die Erarbeitung und Präsentation des Entwurfs. Die zweite Stufe ist die „Einräumung der Nutzungsrechte“ bzw. der Lizenzvertrag. Erst bei Bezahlung der Nutzungsrechte darf der Kunde die Entwürfe für seine Zwecke und im vereinbarten Umfang nutzen. Falls dem Kunden ein Entwurf nicht gefällt, ist er trotzdem verpflichtet, ihn zu bezahlen. Ausgeschlossen ist hierbei die Zahlung der Nutzungsrechts-Einräumung. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart  genutzt, ist Peter Miller berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen. Das Urheberrecht bildet die gesetzliche Grundlage für die Nut­zungsrechte.
(d) Peter Miller kann das Zustandekommen des Vertrages von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Voraus­zahlung abhängig machen.
(e) Soweit Peter Miller sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden und Peter Miller kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
(f) Beide Vertragspartner können den Vertrag nach Zustan­dekommen mit einer Frist von einer Woche ohne Angabe von Gründen kündigen. Diese Kündigung bedarf der Schriftform Brief. Soweit die Zustellung von Arbeitsunterlagen durch den Kunden schon erfolgte, ist davon auszugehen, daß Peter Miller schon mit der Ausführung begonnen hat und Kosten entstan­den sind. Dies berechtigt Peter Miller zur Berechnung der bis zur Kündigung entstandenen Kosten.

B03. Vergütung:
(a) Alle Angebotspreise verstehen sich netto zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungserstellung erfolgt in der Regel mit der Auslieferung der Bestellung.
(b) Rechnungen sind mit Zugang beim Vertragspartner ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 3. Tage nach Absendung beim Auftragnehmer, egal ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.
(c) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftrag­nehmer über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto des Auftragnehmers.
(d) Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Peter Miller hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fer­tigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Abnahme.
(e) Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter.
(f) Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Peter Miller getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Peter Miller für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
(g) Die auf Kundenwunsch zu erstellenden LayoutVorschläge im Rahmen eines Pitchings werden bei nicht Zustandekommen eines Auftrages mit 10 % der Projektsumme in Rechnung gestellt. Grundlage hierfür ist das vorangegangene Angebot.

B04. Mitwirkungspflichten des Kunden:
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von Peter Miller sachge­recht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
(a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Preise, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde an Peter Miller die entstandenen Kosten zu erstatten.
(b) Peter Miller die Installation technischer Einrichtungen zu er­möglichen, falls die Installation nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden.
(c) Peter Miller mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Peter Miller-Diensten verwendet wird.
(d) Die Peter Miller-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Die Erfüllung gesetz­licher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen so­wie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen.
(e) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Peter Miller im Rahmen der Vertragsdurchfüh­rung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese Peter Miller umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Peter Miller die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
(f) Die Leistungen von Peter Miller auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Erkennbare Mängel und Schäden sind Peter Miller unverzüglich anzuzeigen. Der Vertragspartner hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat dem Auftragnehmer die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu seinen Räumen und Einrich­tungen zu gewähren.
(g) Sofern dem nicht widersprochen wird, erlaubt der Kunde Peter Miller das Hinweisen auf die getätigte Leistung, wenn allge­mein zugänglich, zu Werbezwecken.
(h) Verstösst der Kunde gegen die in Absatz (a) und (d) ge­nannten Pflichten, ist Peter Miller berechtigt, das Vertragsver­hältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

B05. Zahlungsbedingungen- & Verzug:
(a) Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Wünscht der Vertragspartner zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform.
(b) Die Zahlung erfolgt bei nicht gewerblichen sowie gewerbli­chen Vertragspartnern aufgrund der Auswahl aus den vom Auf­tragnehmer akzeptierten Zahlungsarten. Die Rechnungsstellung über laufende Dienstleistungen erfolgt zu vom Auftragnehmer frei zu bestimmenden bzw. vertraglich vereinbarten Zeitpunk­ten für erbrachte oder zukünftige Leistungen, die der Auftrag­nehmer dem Vertragspartner mitteilt (Abrechnungszeitraum). Die Rechnungsstellung über einmalige Leistungen oder Waren erfolgt nach Erbringung der Leistung oder nach Lieferung der Waren durch den Auftragnehmer.
(c) Der Auftragnehmer behält sich vor, Zahlung mittels Vor­kasse, Lastschriftverfahren oder Kreditkartenabbuchung zu verlangen.
(d) Wenn dem Auftragnehmer Umstände bekanntwerden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, wenn dieser insbesondere seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Auftragnehmer andere Umstände bekannt werden, die die Kre­ditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist der Auf­tragnehmer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zustellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie noch nicht ausgelie­ferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch lau­fenden Aufträgen einzustellen.
(e) Rechnungen sind mit Zugang beim Vertragspartner ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 3. Tage nach Absendung beim Auftragnehmer, egal ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.
(f) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftrag­nehmer über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto des Auftragnehmers.
(g) Bei vollständigem oder teilweisen Zahlungsverzug über mindestens 2 Abrechnungszeiträume oder einmaliger, erfolg­loser Mahnung mit angemessener Fristsetzung ist der Auftrag­nehmer berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. von ihm zurück zu treten. Ebenso ist der Auftragnehmer berechtigt, ab Zahlungsverzug vom Vertragspartner Zinsen von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder dem entsprechen­den Zinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, dass der Auftragnehmer eine höhere Zinslast nachweist. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

B06. Leistungsumfang:
(a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Peter Miller sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.
(b) Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, technischer Ge­staltung oder ähnlicher Merkmale bleiben vorbehalten, soweit die gelieferte Ware dadurch insgesamt für den Auftraggeber zumutbar bleibt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonsti­ge Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
(c) Peter Miller behält das Recht vor, die Leistungen zu erwei­tern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Peter Miller ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern.
(d) Soweit Peter Miller kostenlose Dienste und Leistungen er­bringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung
eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Scha­densersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
(e) Bei der Bestellung einer Webhosting Internet-Paketes mit eigener Domain ist der Webhosting Vertragspartner des Kun­den. Peter Miller ist nur als Vermittler tätig.

B07. Leistungsänderungen:
(a) Änderungen und Erweiterungen des jeweiligen Einzelauf­trags kann der Kunde bei Werkvertragsleistungen bis zum Zeit­punkt der Abnahme und bei Werklieferungsleistungen bis zum Zeitpunkt der Übergabe verlangen, wenn sie erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
(b) Der Kunde wird die entsprechenden Änderungen und Erwei­terungen Peter Miller unverzüglich schriftlich mitteilen. Peter Miller wird diese im Rahmen eines Änderungsverfahrens bearbeiten. Im Rahmen dieses Änderungsverfahrens wird der ursprüngliche Vertragsinhalt von Peter Miller an die Änderungen oder/und Erweiterungen, einschließlich der sich daraus für den Kunden ergebenden Terminverschiebungen und Vergütungser­höhungen angepasst.
(c) Ist die Abweichung vom ursprünglichen Vertrag wesentlich, wird Peter Miller ein neues Angebot erstellen, in dem der geän­derte bzw. erweiterte Leistungsumfang, sowie die Gegenleis­tung dargestellt wird.

B08. Rechteübertragung:
(a) Ist der Gegenstand des Vertrages zwischen Peter Miller und dem Kunden die Erstellung eines Werkes durch Peter Miller, das unter den Schutz des Urheberrechtsgesetzes fällt, so unterliegen auch die Entwürfe und Reinzeichnungen dem Urheberschutz. Soweit nichts anders vereinbart, räumt Peter Miller dem Kunden an den vertraglich geschuldeten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
(b) Eine weitergehende Nutzung als in Absatz (a) beschrieben ist dem Kunden untersagt, insbesondere Unterlizenzen zu er­teilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Peter Miller und dem Kunden.
(c) Urheberrechtlich geschützte Werke von Peter Miller dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Peter Miller weder im Origi­nal noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachah­mung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Peter Miller, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt eine allgemein angemessene übliche Vergütung als vereinbart.
(d) Peter Miller hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung be­rechtigt Peter Miller zum Schadensersatz.

B09. Eigentumsvorbehalt:
(a) Peter Miller behält sich das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Einzelauftrag oder aus anderen gegenüber dem Kunden bestehende Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), auch wenn sie später entstanden sind, vor.
(b) Der Kunde hat Peter Miller bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte Peter Miller zu unterrichten.

B10. Schutzrechtsverletzung:
(a) Verletzt Peter Miller Schutzrechte Dritter, stellt sie auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutz­rechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutz­rechte) frei. Der Kunde wird Peter Miller unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde Peter Miller nicht unverzüglich über die geltend ge­machten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
(b) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Peter Miller – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der be­troffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungs­rechte erwerben.

B11. Leistungsfristen & Termine:
(a) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(b) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand Peter Miller verlassen hat oder im Kundenbereich auf der Webseite der Miller Werbeagentur von zum Download bereitsteht.
(c) Bei Vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt.
(d) Ersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzug oder Un­möglichkeit innerhalb dieser vier Wochen sind ausgeschlossen. Bei unvorhersehbaren Ereignissen und Fällen höherer Gewalt (wie z.B. Betriebsstörung, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügung, Änderung der Währungsverhältnisse, Arbeitskampf etc.) sowie bei Nichtbelieferung durch Vorlieferan­ten verlängert sich die Lieferfrist von Peter Miller entsprechend. Bei Lieferunmöglichkeit von Vorlieferanten ist Peter Miller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Daraus kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten.
(e) Teillieferungen sind innerhalb der von Peter Miller angege­benen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

B12. Abnahme:
(a) Der Auftragnehmer informiert den Vertragspartner, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Leistungen binnen 10 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mit­teilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für Vertragspartner nutzlos machen. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären, gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentli­chen Mängel, die vom Auftragnehmer behoben werden, sofern dies möglich und zumutbar ist.
(b) Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung vom Vertragspartner als mangelfrei abgenommen.
(c) Verweigert der Kunde die Abnahme der Ware, so kann MPSTYLE eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Kunde die Ware innerhalb der gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist Peter Miller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

B13. Gewährleistung:
(a) Ist eine Werkleistung oder ein Kauf Vertragsgegenstand und verfügt das Werk oder die Kaufsache nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die vertraglich vo­rausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung, ist Peter Miller zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflich­tet. Gelingt es Peter Miller innerhalb einer angemessenen Frist nicht, den Mangel zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht wird, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprü­che zu.
(b) Sämtliche Gewährleistungspflichtenverjähren – außer bei Vorsatz von Peter Miller – nach einem Jahr. Die Verjährung be­ginnt bei Kaufsachen mit Übergabe und bei Werkleistungen mit Abnahme.
(c) Bei der Fristsetzung für die Nachbesserung oder Mängelbe­seitigung ist der Kunde verpflichtet, Peter Miller einen nach den konkreten Umständen und Besonderheiten des Einzelfalls als angemessen anzusehenden Zeitraum zu gewähren. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Setzt der Kun­den Peter Miller eine Frist zur Beseitigung von Mängeln, hat der Kunde nach erfolglosem Fristablauf unverzüglich schriftlich zu erklären, wie mit dem Vertrag weiter verfahren werden soll. Gibt er eine solche Erklärung nicht ab, kann Peter Miller davon ausgehen, dass der Vertrag unverändert fortbestehen soll.
(d) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Kunden, insbesondere die von ihm zur Verfü­gung gestellten bzw. verwendeten Geräte und Informationen, Bedienfehler, Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen, Nachlässigkeiten des Kunden bzw. dessen Mitarbeiter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
(e) Stellt sich im Zuge von Nachbesserungsarbeiten heraus, dass die gerügten Mängel nicht Peter Miller zuzurechnen sind, ist diese berechtigt, dem Kunden den Zeitaufwand und die ent­standenen Kosten entsprechend ihrer üblichen Vergütungssätze in Rechnung zu stellen.
(f) Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässig­keit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Peter Miller nicht.

B14. Haftung des Auftragnehmers:
(a) Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(b) In allen Fällen, in denen es gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Jahresbetrag, den der Vertragspartner für die erbrachten Dienstleistungen zu zahlen hat oder auf die Höhe der nach dem Vertrag zu zahlenden Ge­samtvergütung begrenzt.
(c) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, auch wenn Sie bei Dritten eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus­zuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn die Behinderung oder Unterbrechung bei Sub-Unternehmern des Auftragnehmers eintritt. Ausführungsfristen verlängern sich darüber hinaus auch dann angemessen, wenn die Behinderung vom Vertragspartner zu vertreten ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung un­terlassen oder nicht fristgerecht erbracht hat. Von der Behinde­rung bzw. Unterbrechung der ordnungsgemäßen Durchführung der übernommenen Leistungen hat der Auftragnehmer dem Vertragspartner unverzüglich Anzeige zu machen.
(d) Im übrigen ist die Haftung für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen.
(e) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Peter Miller insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(f) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Peter Miller.

B15. Haftung des Kunden:
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Peter Miller und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Ver­wendung der Peter Miller-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

B16. Versand:
(a) Der Versand per Post erfolgt in der Regel ab Peter Miller / Philippsburg. Alle Sendungen gehen auf Risiko und Gefahr des Bestellers / Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Erhalt einer Sendung diese unverzüglich auf Vollständigkeit zu überprüfen und eventuelle Mängel sofort mitzuteilen.
(b) Bei Versand per ISDN/Email ist der Auftraggeber verpflichtet sich nach Erhalt der Daten, diese unverzüglich auf Vollständig­keit zu überprüfen und eventuelle Mängel sofort mitzuteilen.
(c) Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen oder nach Wunsch des Kunden.

B17. Verwahrung & Versicherung:
(a) Vorlagen, Entwürfe, Daten und andere Wiederverwen­dung dienenden Gegenstände werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus aufbewahrt.
(b) Für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Gegen­stände, Entwürfe, Materialen, Daten sichert der Auftrag­nehmer zu, diese bis zum Auslieferungstermin pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

B18. Urheberrechte & Copyrights:
(a) Alle Arbeiten von Peter Miller sind urheberrechtlich geschützt. Ohne Ausdrückliche Vereinbarung dürfen diese nicht über den Angebotsumfang hinaus verwendet werden.
(b) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
(c) Die Klärung der Nutzungsrechte von zur Verwendung gelieferten Objekten (Bilder, Fotos, Texte u.ä.) obliegt dem Auftraggeber.
(d) Alle Arbeiten im Kundenbereich sind urheberrechtlich geschützt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen diese nicht bis zum Auftragsabschluss verwendet wer­den. Mit dem Eintritt in den Kundenbereich stimmen Sie diesen Bestimmungen zu.

B19. Geheimhaltung & Datenschutz:
(a) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle dem Auftragnehmer überlassenen Informationen als nicht vertraulich.
(b) Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 BDSG, § 3 TDDSG und § 12 Mediendienste-Staatsvertrag belehrt, dass sei­ne Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt er in diesem Umfang und im Rahmen sons­tiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Daten­schutz in die Datenverarbeitung und –Weiterleitung durch den Auftragnehmer ein. Der Vertragspartner ist berechtigt, seine Einwilligung gem. § 3 Abs. 6 TDDSG jederzeit zu widerrufen.
(c) Der Auftragnehmer weist den Vertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Vertragspartner weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weite­re dort abgelegte Daten des Vertragspartners aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet über­mittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Vertragspartner vollumfänglich selbst Sorge.

B20. Werbung:
Peter Miller ist berechtigt, in angemessenem Rahmen einen deutlich sichtbaren und verlinkten Hinweis auf Miller Werbeagentur an der erstellten Ware anzubringen, sowie mit der Ware und dem Käufer innerhalb des eigenen Portfolios zu werben.

B21. Änderungen der Geschäftsbedingungen:
(a) Peter Miller behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gülti­gen AGB. Für die wirksame Änderung von AGB im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen gilt Absatz (b).
(b) Bei Dauerschuldverhältnissen wird Peter Miller den Kunden über die Änderung der AGB unverzüglich durch E-Mail an die bei Beginn des Vertragsverhältnisses vom Kunden genannte E-Mail-Adresse oder schriftlich 6 Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen AGB in Kenntnis setzen. Widerspricht der jeweilige Kunde nicht binnen 4 Wochen nach der schriftlichen Mitteilung oder Absendung der E-Mail, gelten die mitgeteilten Änderungen als vom jeweiligen Kunden angenommen.

B22. Schlussbestimmungen:
(a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(b) Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ge­richtsstand der Sitz des Auftragnehmers wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder der Auftraggeber juristische Person des öf­fentlichen Rechts ist oder der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder der Auftraggeber seinen Wohnsitz/Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Gebiet der Bun­desrepublik Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klage­erhebung der Wohnsitz/Sitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Vertragspartners des Auftraggebers nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bestimmungen (§§ 12 ff. zpo) über den Gerichtsstand.
(c) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergeb­nisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Be­stimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.


C. Designleistungen
C01. Vergütung für Designleistungen:
(a) Die Vergütung für urheberrechtlich geschützte Designleis­tungen, wie z.B. auch Entwürfe und Zeichnungen, sowie die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich nach einem individuell zu vereinbarenden Festpreis.
(b) Ist kein Festpreis vereinbart, erfolgt eine Vergütung für die Leistungen von Peter Miller nach Zeitaufwand entsprechend deren üblichen Stundensatz. Bereits die Anfertigung von Ent­würfen ist kostenpflichtig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(c) Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen und das Manuskriptstudium, werden nach Zeitaufwand entsprechend dem geltenden Stundensatz von Peter Miller gesondert berechnet.
(d) Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungs-Daten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
(e) Peter Miller ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwen­digen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, Peter Miller entspre­chende Vollmacht zu geben.
(f) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Na­men und für Rechnung von Peter Miller abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, Peter Miller im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
(g) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, Druck, Kopien, Versand etc., sind vom Kunden zu erstatten.

C02. Abnahme:
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung werden daher nur bei Abweichung vom Auftrag an­erkannt. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Peter Miller behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

C03. Digitale Daten:
(a) Peter Miller ist nicht verpflichtet, offene/editierbare Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von offenen/editierbaren Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
(b) Hat Peter Miller dem Kunden Computerdateien zur Verfü­gung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Peter Miller geändert werden.

C04. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen:
(a) Im Rahmen des Auftrags hat Peter Miller Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung wer­den daher nur bei Abweichung vom Auftrag anerkannt. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Peter Miller behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(b) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller Peter Miller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde Peter Miller von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

C05. Eigentumsrechte:
(a) An sämtlichen Designleistungen & Entwürfen werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, ist Peter Miller berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
(b) Etwaige Originale sind daher, sobald der Kunde sie nicht mehr für die Ausübung seiner Nutzungsrechte zwingend be­nötigt, unbeschädigt an Peter Miller zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädi­gung oder Verlust hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltend­machung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(c) Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Ge­fahr und für Rechnung des Kunden.

C06. Gewährleistung:
Mit der Freigabe von Entwürfen, Entwicklungen, Ausarbeitungen und Reinausführungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Rich­tigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Insoweit entfällt jegliche Haftung von Peter Miller.

C07. Werbung:
(a) Peter Miller ist berechtigt, in angemessenem Rahmen einen deutlich sichtbaren und verlinkten Hinweis auf Miller Werbeagentur an der erstellten Ware anzubringen.
(b) Der Kunde erteilt dem Peter Miller die Genehmigung auf unbeschränkte Zeit und ohne Widerruf, alle entworfenen Werke wie z.B. Animationen; 3D-Modelle; Grafiken; Layouts usw. in sein Portfolio aufzunehmen und damit zu werben.