Allgemeine
Geschäftsbedingungen
A. Geltungsbereich
A01. Geltungsbereich:
(a) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über
Leistungen zwischen Miller Werbeagentur, Inhaber Peter Miller (weiterhin Peter
Miller genannt) und Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind (weiterhin
Kunden genannt). Als vertragliche Leistungen von Peter Miller kommen
insbesondere in Betracht: Grafikdesign, Webdesign, 3D-Modellierung und
Visualisierung, Animation, Artwork, Post Production, Programmierung und
SEO-Optimierung.
(b) Für sämtliche Leistungen gelten die nachfolgenden allgemeinen
Bestimmungen, ergänzend je nach Vertragsgegenstand die besonderen Bestimmungen.
Dies ist auch dann der Fall, wenn der Kunde eigene Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den
hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten
die hier aufgeführten Bedingungen, wenn Peter Miller in Kenntnis
entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.
(c) Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur
dann gültig, wenn Peter Miller ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(d) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern
haben vor diesen Vertragsbedingungen Vorrang. Sie sind schriftlich
abzuschließen.
B. Allgemeine Bestimmungen für alle Vertragsleistungen
B01. Angebote & Preise:
(a) Die Angebote des Auftragnehmers sind stets unverbindlich und
freibleibend und haben, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes im Angebot
bestimmt wird, eine Gültigkeit von 4 Wochen. Verträge kommen erst durch
schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande. Mündliche Vereinbarungen
werden nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung wirksam.
(b) Peter Miller haftet nicht für die Preisänderungen von Drittlieferanten.
B02.Vertragsabschluss & Vertragsinhalt:
(a) Der Vertrag kommt zustande mit Eingang eines vom Kunden
unterschriebenen Auftrages auf der Basis der jeweils am Tage des
Auftragseingangs gültigen Preisliste und der binnen zwei Wochen dem Kunden
zugestellten und von Peter Miller unterschriebenen Auftragsbestätigung oder
(b) mit Eingang des vom Kunden unterschriebenen Angebotes und der
binnen 2 Wochen dem Kunden zugestellten und von Peter Miller unterschriebenen
Auftragsbestätigung.
(c) Verträge können in zwei Stufen gegliedert sein. Die erste
beinhaltet den Werkvertrag oder bzw. den „Entwurf“, hierbei geht es um die
Erarbeitung und Präsentation des Entwurfs. Die zweite Stufe ist die „Einräumung
der Nutzungsrechte“ bzw. der Lizenzvertrag. Erst bei Bezahlung der
Nutzungsrechte darf der Kunde die Entwürfe für seine Zwecke und im vereinbarten
Umfang nutzen. Falls dem Kunden ein Entwurf nicht gefällt, ist er trotzdem
verpflichtet, ihn zu bezahlen. Ausgeschlossen ist hierbei die Zahlung der
Nutzungsrechts-Einräumung. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als
ursprünglich vereinbart genutzt, ist Peter Miller berechtigt,
nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche
Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen. Das
Urheberrecht bildet die gesetzliche Grundlage für die Nutzungsrechte.
(d) Peter Miller kann das Zustandekommen des Vertrages von der
Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung abhängig
machen.
(e) Soweit Peter Miller sich zur Erbringung der angebotenen Dienste
Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht
zwischen den Kunden und Peter Miller kein allein durch die gemeinsame Nutzung
der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
(f) Beide Vertragspartner können den Vertrag nach Zustandekommen
mit einer Frist von einer Woche ohne Angabe von Gründen kündigen. Diese
Kündigung bedarf der Schriftform Brief. Soweit die Zustellung von
Arbeitsunterlagen durch den Kunden schon erfolgte, ist davon auszugehen, daß Peter
Miller schon mit der Ausführung begonnen hat und Kosten entstanden sind. Dies
berechtigt Peter Miller zur Berechnung der bis zur Kündigung entstandenen
Kosten.
B03. Vergütung:
(a) Alle Angebotspreise verstehen sich netto zuzüglich jeweils
gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungserstellung erfolgt in der Regel
mit der Auslieferung der Bestellung.
(b) Rechnungen sind mit Zugang beim Vertragspartner ohne Abzug
sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 3. Tage nach Absendung beim
Auftragnehmer, egal ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.
(c) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer
über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck
vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit
Gutschrift auf einem Konto des Auftragnehmers.
(d) Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist
eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Peter Miller
hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten,
und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung
von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Abnahme.
(e) Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise-
und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallende Entgeltforderungen Dritter.
(f) Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer
Leistung von Peter Miller getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen
nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese
Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Peter
Miller für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
(g) Die auf Kundenwunsch zu erstellenden LayoutVorschläge im Rahmen
eines Pitchings werden bei nicht Zustandekommen eines Auftrages mit 10 % der
Projektsumme in Rechnung gestellt. Grundlage hierfür ist das vorangegangene
Angebot.
B04. Mitwirkungspflichten des Kunden:
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von Peter Miller sachgerecht zu
nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
(a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen
Preise, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer fristgerecht zu
zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw.
zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde an Peter Miller die entstandenen
Kosten zu erstatten.
(b) Peter Miller die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen,
falls die Installation nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden.
(c) Peter Miller mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur
Teilnahme an den Peter Miller-Diensten verwendet wird.
(d) Die Peter Miller-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und
rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Die Erfüllung gesetzlicher
Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung
behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen.
(e) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Peter Miller im Rahmen
der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen,
hat der Kunde diese Peter Miller umgehend und in einem gängigen, unmittelbar
verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine
Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format
erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde
stellt sicher, dass Peter Miller die zur Nutzung dieser Materialien
erforderlichen Rechte erhält.
(f) Die Leistungen von Peter Miller auf Vollständigkeit und
Richtigkeit zu überprüfen. Erkennbare Mängel und Schäden sind Peter Miller
unverzüglich anzuzeigen. Der Vertragspartner hat alle erforderlichen Maßnahmen
zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat dem
Auftragnehmer die Feststellung und die Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen
und zu diesem Zweck Zugang zu seinen Räumen und Einrichtungen zu gewähren.
(g) Sofern dem nicht widersprochen wird, erlaubt der Kunde Peter
Miller das Hinweisen auf die getätigte Leistung, wenn allgemein zugänglich, zu
Werbezwecken.
(h) Verstösst der Kunde gegen die in Absatz (a) und (d) genannten
Pflichten, ist Peter Miller berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung
einer Frist zu kündigen.
B05. Zahlungsbedingungen- & Verzug:
(a) Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen
aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Wünscht der
Vertragspartner zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen
oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform.
(b) Die Zahlung erfolgt bei nicht gewerblichen sowie gewerblichen
Vertragspartnern aufgrund der Auswahl aus den vom Auftragnehmer akzeptierten
Zahlungsarten. Die Rechnungsstellung über laufende Dienstleistungen erfolgt zu
vom Auftragnehmer frei zu bestimmenden bzw. vertraglich vereinbarten Zeitpunkten
für erbrachte oder zukünftige Leistungen, die der Auftragnehmer dem
Vertragspartner mitteilt (Abrechnungszeitraum). Die Rechnungsstellung über
einmalige Leistungen oder Waren erfolgt nach Erbringung der Leistung oder nach
Lieferung der Waren durch den Auftragnehmer.
(c) Der Auftragnehmer behält sich vor, Zahlung mittels Vorkasse,
Lastschriftverfahren oder Kreditkartenabbuchung zu verlangen.
(d) Wenn dem Auftragnehmer Umstände bekanntwerden, die die
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, wenn dieser insbesondere
seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Auftragnehmer andere Umstände bekannt
werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist
der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zustellen, auch
wenn er Schecks angenommen hat. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall außerdem
berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware
zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen
einzustellen.
(e) Rechnungen sind mit Zugang beim Vertragspartner ohne Abzug
sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 3. Tage nach Absendung beim
Auftragnehmer, egal ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.
(f) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer
über den Betrag verfügen kann; im Falle von Schecks, sobald der Scheck
vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit
Gutschrift auf einem Konto des Auftragnehmers.
(g) Bei vollständigem oder teilweisen Zahlungsverzug über
mindestens 2 Abrechnungszeiträume oder einmaliger, erfolgloser Mahnung mit
angemessener Fristsetzung ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche offenen
Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen bzw.
von ihm zurück zu treten. Ebenso ist der Auftragnehmer berechtigt, ab
Zahlungsverzug vom Vertragspartner Zinsen von 5% über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank oder dem entsprechenden Zinssatz der Europäischen
Zentralbank zu berechnen, es sei denn, dass der Auftragnehmer eine höhere
Zinslast nachweist. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
B06. Leistungsumfang:
(a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung von Peter Miller sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Auftragsbestätigung.
(b) Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, technischer Gestaltung
oder ähnlicher Merkmale bleiben vorbehalten, soweit die gelieferte Ware dadurch
insgesamt für den Auftraggeber zumutbar bleibt. Zeichnungen, Abbildungen, Maße
oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart werden.
(c) Peter Miller behält das Recht vor, die Leistungen zu erweitern,
zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Peter Miller ist ferner berechtigt,
die Leistungen zu verringern.
(d) Soweit Peter Miller kostenlose Dienste und Leistungen erbringt,
können diese jederzeit und ohne Vorankündigung
eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch
ergibt sich daraus nicht.
(e) Bei der Bestellung einer Webhosting Internet-Paketes mit
eigener Domain ist der Webhosting Vertragspartner des Kunden. Peter Miller ist
nur als Vermittler tätig.
B07. Leistungsänderungen:
(a) Änderungen und Erweiterungen des jeweiligen Einzelauftrags kann
der Kunde bei Werkvertragsleistungen bis zum Zeitpunkt der Abnahme und bei
Werklieferungsleistungen bis zum Zeitpunkt der Übergabe verlangen, wenn sie
erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
(b) Der Kunde wird die entsprechenden Änderungen und Erweiterungen
Peter Miller unverzüglich schriftlich mitteilen. Peter Miller wird diese im
Rahmen eines Änderungsverfahrens bearbeiten. Im Rahmen dieses
Änderungsverfahrens wird der ursprüngliche Vertragsinhalt von Peter Miller an
die Änderungen oder/und Erweiterungen, einschließlich der sich daraus für den
Kunden ergebenden Terminverschiebungen und Vergütungserhöhungen angepasst.
(c) Ist die Abweichung vom ursprünglichen Vertrag wesentlich, wird Peter
Miller ein neues Angebot erstellen, in dem der geänderte bzw. erweiterte
Leistungsumfang, sowie die Gegenleistung dargestellt wird.
B08. Rechteübertragung:
(a) Ist der Gegenstand des Vertrages zwischen Peter Miller und dem
Kunden die Erstellung eines Werkes durch Peter Miller, das unter den Schutz des
Urheberrechtsgesetzes fällt, so unterliegen auch die Entwürfe und
Reinzeichnungen dem Urheberschutz. Soweit nichts anders vereinbart, räumt Peter
Miller dem Kunden an den vertraglich geschuldeten Leistungen das einfache,
räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen
vertragsgemäß zu nutzen.
(b) Eine weitergehende Nutzung als in Absatz (a) beschrieben ist
dem Kunden untersagt, insbesondere Unterlizenzen zu erteilen und die
Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Eine
Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen
schriftlichen Vereinbarung zwischen Peter Miller und dem Kunden.
(c) Urheberrechtlich geschützte Werke von Peter Miller dürfen ohne
ausdrückliche Einwilligung von Peter Miller weder im Original noch bei der
Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist
unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Peter Miller, eine
Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung
nicht vereinbart, gilt eine allgemein angemessene übliche Vergütung als
vereinbart.
(d) Peter Miller hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine
Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Peter Miller zum
Schadensersatz.
B09. Eigentumsvorbehalt:
(a) Peter Miller behält sich das Eigentum an den
Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem
Einzelauftrag oder aus anderen gegenüber dem Kunden bestehende Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), auch wenn sie später entstanden
sind, vor.
(b) Der Kunde hat Peter Miller bei Zugriffen Dritter auf das
Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die
Rechte Peter Miller zu unterrichten.
B10. Schutzrechtsverletzung:
(a) Verletzt Peter Miller Schutzrechte Dritter, stellt sie auf
eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen
(Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird Peter
Miller unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren.
Informiert der Kunde Peter Miller nicht unverzüglich über die geltend gemachten
Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
(b) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Peter Miller –
unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und
auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger
Absprache mit dem Kunden
Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten,
dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die
erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
B11. Leistungsfristen & Termine:
(a) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(b) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller
gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor
Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis
zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der
Liefergegenstand Peter Miller verlassen hat oder im Kundenbereich auf der Webseite
der Miller Werbeagentur von zum Download bereitsteht.
(c) Bei Vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenden
Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden
Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim
Auftragnehmer beginnt.
(d) Ersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit
innerhalb dieser vier Wochen sind ausgeschlossen. Bei unvorhersehbaren
Ereignissen und Fällen höherer Gewalt (wie z.B. Betriebsstörung,
Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügung, Änderung der
Währungsverhältnisse, Arbeitskampf etc.) sowie bei Nichtbelieferung durch
Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist von Peter Miller entsprechend.
Bei Lieferunmöglichkeit von Vorlieferanten ist Peter Miller zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Daraus kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche
herleiten.
(e) Teillieferungen sind innerhalb der von Peter Miller angegebenen
Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht
ergeben.
B12. Abnahme:
(a) Der Auftragnehmer informiert den Vertragspartner, sobald die
Leistungen zur Verfügung stehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die
Leistungen binnen 10 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer
entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel
vorliegen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für
Vertragspartner nutzlos machen. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären,
gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentlichen Mängel, die vom
Auftragnehmer behoben werden, sofern dies möglich und zumutbar ist.
(b) Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die vom
Auftragnehmer erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung vom
Vertragspartner als mangelfrei abgenommen.
(c) Verweigert der Kunde die Abnahme der Ware, so kann MPSTYLE eine
angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Kunde die Ware innerhalb der
gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist Peter Miller berechtigt, von dem
Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
B13. Gewährleistung:
(a) Ist eine Werkleistung oder ein Kauf Vertragsgegenstand und
verfügt das Werk oder die Kaufsache nicht über die vereinbarte Beschaffenheit
oder eignet sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche
Verwendung, ist Peter Miller zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt und,
soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet.
Gelingt es Peter Miller innerhalb einer angemessenen Frist nicht, den Mangel zu
beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung
ermöglicht wird, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche zu.
(b) Sämtliche Gewährleistungspflichtenverjähren – außer bei Vorsatz
von Peter Miller – nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt bei Kaufsachen mit
Übergabe und bei Werkleistungen mit Abnahme.
(c) Bei der Fristsetzung für die Nachbesserung oder Mängelbeseitigung
ist der Kunde verpflichtet, Peter Miller einen nach den konkreten Umständen und
Besonderheiten des Einzelfalls als angemessen anzusehenden Zeitraum zu
gewähren. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Kunden erforderlich,
beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Setzt der Kunden Peter
Miller eine Frist zur Beseitigung von Mängeln, hat der Kunde nach erfolglosem
Fristablauf unverzüglich schriftlich zu erklären, wie mit dem Vertrag weiter
verfahren werden soll. Gibt er eine solche Erklärung nicht ab, kann Peter
Miller davon ausgehen, dass der Vertrag unverändert fortbestehen soll.
(d) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren
Ursache auf den Kunden, insbesondere die von ihm zur Verfügung gestellten bzw.
verwendeten Geräte und Informationen, Bedienfehler, Nichtbeachtung von
Sicherheitsmaßnahmen, Nachlässigkeiten des Kunden bzw. dessen Mitarbeiter oder
auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
(e) Stellt sich im Zuge von Nachbesserungsarbeiten heraus, dass die
gerügten Mängel nicht Peter Miller zuzurechnen sind, ist diese berechtigt, dem
Kunden den Zeitaufwand und die entstandenen Kosten entsprechend ihrer üblichen
Vergütungssätze in Rechnung zu stellen.
(f) Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes
haftet Peter Miller nicht.
B14. Haftung des Auftragnehmers:
(a) Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(b) In allen Fällen, in denen es gesetzlich zulässig ist, ist die
Haftung des Auftragnehmers auf den Jahresbetrag, den der Vertragspartner für
die erbrachten Dienstleistungen zu zahlen hat oder auf die Höhe der nach dem
Vertrag zu zahlenden Gesamtvergütung begrenzt.
(c) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers
liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B.
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im
Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, auch wenn Sie bei Dritten
eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn die Behinderung oder Unterbrechung bei
Sub-Unternehmern des Auftragnehmers eintritt. Ausführungsfristen verlängern
sich darüber hinaus auch dann angemessen, wenn die Behinderung vom Vertragspartner
zu vertreten ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner eine ihm obliegende
Mitwirkungshandlung unterlassen oder nicht fristgerecht erbracht hat. Von der
Behinderung bzw. Unterbrechung der ordnungsgemäßen Durchführung der
übernommenen Leistungen hat der Auftragnehmer dem Vertragspartner unverzüglich
Anzeige zu machen.
(d) Im übrigen ist die Haftung für mangelnden wirtschaftlichen
Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und
Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten
Dritter ausgeschlossen.
(e) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Peter
Miller insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde
unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen,
dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden
können.
(f) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Peter Miller.
B15. Haftung des Kunden:
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Peter Miller und Dritten
durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Peter Miller-Dienste
oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht
nachkommt.
B16. Versand:
(a) Der Versand per Post erfolgt in der Regel ab Peter Miller /
Philippsburg. Alle Sendungen gehen auf Risiko und Gefahr des Bestellers /
Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, nach Erhalt einer Sendung diese unverzüglich auf Vollständigkeit
zu überprüfen und eventuelle Mängel sofort mitzuteilen.
(b) Bei Versand per ISDN/Email ist der Auftraggeber verpflichtet
sich nach Erhalt der Daten, diese unverzüglich auf Vollständigkeit zu
überprüfen und eventuelle Mängel sofort mitzuteilen.
(c) Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen oder nach
Wunsch des Kunden.
B17. Verwahrung & Versicherung:
(a) Vorlagen, Entwürfe, Daten und andere Wiederverwendung
dienenden Gegenstände werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen
besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus aufbewahrt.
(b) Für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Gegenstände,
Entwürfe, Materialen, Daten sichert der Auftragnehmer zu, diese bis zum
Auslieferungstermin pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen haftet der
Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
B18. Urheberrechte & Copyrights:
(a) Alle Arbeiten von Peter Miller sind urheberrechtlich geschützt.
Ohne Ausdrückliche Vereinbarung dürfen diese nicht über den Angebotsumfang
hinaus verwendet werden.
(b) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung
seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer
solchen Rechtsverletzung freizustellen.
(c) Die Klärung der Nutzungsrechte von zur Verwendung gelieferten
Objekten (Bilder, Fotos, Texte u.ä.) obliegt dem Auftraggeber.
(d) Alle Arbeiten im Kundenbereich sind urheberrechtlich geschützt.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen diese nicht bis zum Auftragsabschluss
verwendet werden. Mit dem Eintritt in den Kundenbereich stimmen Sie diesen
Bestimmungen zu.
B19. Geheimhaltung & Datenschutz:
(a) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten
alle dem Auftragnehmer überlassenen Informationen als nicht vertraulich.
(b) Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 BDSG, § 3 TDDSG und
§ 12 Mediendienste-Staatsvertrag belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieses
Vertrages gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden. Durch
die Unterzeichnung des Vertrages willigt er in diesem Umfang und im Rahmen sonstiger
nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die
Datenverarbeitung und –Weiterleitung durch den Auftragnehmer ein. Der
Vertragspartner ist berechtigt, seine Einwilligung gem. § 3 Abs. 6 TDDSG
jederzeit zu widerrufen.
(c) Der Auftragnehmer weist den Vertragspartner ausdrücklich darauf
hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem
Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet
werden kann. Der Vertragspartner weiß, dass der Provider das auf dem Webserver
gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte
Daten des Vertragspartners aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch
andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage,
unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu
kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und
auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Vertragspartner vollumfänglich
selbst Sorge.
B20. Werbung:
Peter Miller ist berechtigt, in angemessenem Rahmen einen deutlich sichtbaren
und verlinkten Hinweis auf Miller Werbeagentur an der erstellten Ware
anzubringen, sowie mit der Ware und dem Käufer innerhalb des eigenen Portfolios
zu werben.
B21. Änderungen der Geschäftsbedingungen:
(a) Peter Miller behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es
gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Für die
wirksame Änderung von AGB im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen gilt Absatz
(b).
(b) Bei Dauerschuldverhältnissen wird Peter Miller den Kunden über
die Änderung der AGB unverzüglich durch E-Mail an die bei Beginn des
Vertragsverhältnisses vom Kunden genannte E-Mail-Adresse oder schriftlich 6
Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen AGB in Kenntnis setzen. Widerspricht der
jeweilige Kunde nicht binnen 4 Wochen nach der schriftlichen Mitteilung oder
Absendung der E-Mail, gelten die mitgeteilten Änderungen als vom jeweiligen
Kunden angenommen.
B22. Schlussbestimmungen:
(a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(b) Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand
der Sitz des Auftragnehmers wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder der
Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder der
Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland hat oder der Auftraggeber seinen Wohnsitz/Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz/Sitz oder
gewöhnliche Aufenthaltsort des Vertragspartners des Auftraggebers nicht bekannt
ist. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bestimmungen (§§ 12 ff. zpo) über den
Gerichtsstand.
(c) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien
zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten,
wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt
entsprechend für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.
C. Designleistungen
C01. Vergütung für Designleistungen:
(a) Die Vergütung für urheberrechtlich geschützte Designleistungen,
wie z.B. auch Entwürfe und Zeichnungen, sowie die Einräumung der Nutzungsrechte
erfolgt grundsätzlich nach einem individuell zu vereinbarenden Festpreis.
(b) Ist kein Festpreis vereinbart, erfolgt eine Vergütung für die
Leistungen von Peter Miller nach Zeitaufwand entsprechend deren üblichen
Stundensatz. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern
nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(c) Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder
Änderung von Entwürfen und das Manuskriptstudium, werden nach Zeitaufwand
entsprechend dem geltenden Stundensatz von Peter Miller gesondert berechnet.
(d) Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungs-Daten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
(e) Peter Miller ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde
verpflichtet sich, Peter Miller entsprechende Vollmacht zu geben.
(f) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen
und für Rechnung von Peter Miller abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde,
Peter Miller im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen,
die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die
Übernahme der Kosten.
(g) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle
Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen,
Reproduktionen, Satz, Druck, Kopien, Versand etc., sind vom Kunden zu
erstatten.
C02. Abnahme:
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert
werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung werden daher nur bei Abweichung vom
Auftrag anerkannt. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion
Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Peter Miller behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
C03. Digitale Daten:
(a) Peter Miller ist nicht verpflichtet, offene/editierbare Dateien
oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben.
Wünscht der Kunde die Herausgabe von offenen/editierbaren Computerdateien, ist
dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
(b) Hat Peter Miller dem Kunden Computerdateien zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Peter Miller geändert
werden.
C04. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen:
(a) Im Rahmen des Auftrags hat Peter Miller Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung werden daher nur bei
Abweichung vom Auftrag anerkannt. Wünscht der Kunde während oder nach der
Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Peter Miller behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(b) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller Peter Miller
übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung
nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde Peter Miller von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei.
C05. Eigentumsrechte:
(a) An sämtlichen Designleistungen & Entwürfen werden nur
einfache Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen,
sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist. Werden die Entwürfe in
größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, ist Peter Miller
berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die
tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
(b) Etwaige Originale sind daher, sobald der Kunde sie nicht mehr
für die Ausübung seiner Nutzungsrechte zwingend benötigt, unbeschädigt an Peter
Miller zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Beschädigung oder Verlust hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur
Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt unberührt.
(c) Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr
und für Rechnung des Kunden.
C06. Gewährleistung:
Mit der Freigabe von Entwürfen, Entwicklungen, Ausarbeitungen und
Reinausführungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die
technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
Insoweit entfällt jegliche Haftung von Peter Miller.
C07. Werbung:
(a) Peter Miller ist berechtigt, in angemessenem Rahmen einen deutlich
sichtbaren und verlinkten Hinweis auf Miller Werbeagentur an der erstellten
Ware anzubringen.
(b) Der Kunde erteilt dem Peter Miller die Genehmigung auf
unbeschränkte Zeit und ohne Widerruf, alle entworfenen Werke wie z.B.
Animationen; 3D-Modelle; Grafiken; Layouts usw. in sein Portfolio aufzunehmen
und damit zu werben.